Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-02-17, 20 K 1034/19

20 K 1034/19Verwaltungsgericht17.02.2020

Regest

Es entspricht gefestigter Rechtsprechung auch des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, in den Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – unabhängig von der Anzahl der begehrten Informationen oder vom Wert der Information für den Kläger – von dem Regelstreitwert auszugehen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 20 K 1034/19 — Sonstige

Entscheidungsdatum: 2020-02-17

Aktenzeichen: 20 K 1034/19

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0217.20K1034.19.01

Dokumenttyp: Sonstige

Spruchkörper: 20. Kammer

Normen: GKG § 52 Abs 2

Leitsätze

Es entspricht gefestigter Rechtsprechung auch des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, in den Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – unabhängig von der Anzahl der begehrten Informationen oder vom Wert der Information für den Kläger – von dem Regelstreitwert auszugehen.

Tenor

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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