Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-02-07, 6z L 37/20

6z L 37/20Verwaltungsgericht07.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6z L 37/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-07

Aktenzeichen: 6z L 37/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0207.6Z.L37.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: Vergabe-StV Art 10

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
    1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

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