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9 K 3346/13•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-01-21, 9 K 3346/13
9 K 3346/13Verwaltungsgericht21.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 9 K 3346/13
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0121.9K3346.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 18 Abs 5 KrWG; § 62 KrWG
Der Bescheid der Beklagten vom 14. Juni 2013 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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