Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-01-21, 9 K 3346/13

9 K 3346/13Verwaltungsgericht21.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 K 3346/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-21

Aktenzeichen: 9 K 3346/13

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0121.9K3346.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 18 Abs 5 KrWG; § 62 KrWG

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 14. Juni 2013 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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