Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-11-20, 29 K 3939/23

29 K 3939/23Verwaltungsgericht20.11.2025

Regest

Einzelfall des Umfangs der Prüfung einer Beschwerde durch die Aufsichtsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 K 3939/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-11-20

Aktenzeichen: 29 K 3939/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1120.29K3939.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Kammer

Normen: Art 58 Abs 1 Buchst e DSGVO; Art 77 DSGVO; Art 57 Abs 1 Buchst f DSGVO

Leitsätze

Einzelfall des Umfangs der Prüfung einer Beschwerde durch die Aufsichtsbehörde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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