Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-11-11, 17 K 44/23.A

17 K 44/23.AVerwaltungsgericht11.11.2025

Regest

Alawiten unterliegen unter den neuen Machthabern in Syrien derzeit weder einer unmittelbaren noch einer mittelbaren Gruppenverfolgung.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 17 K 44/23.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-11-11

Aktenzeichen: 17 K 44/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1111.17K44.23A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Leitsätze

Alawiten unterliegen unter den neuen Machthabern in Syrien derzeit weder einer unmittelbaren noch einer mittelbaren Gruppenverfolgung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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