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17 K 44/23.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-11-11, 17 K 44/23.A
17 K 44/23.AVerwaltungsgericht11.11.2025
Alawiten unterliegen unter den neuen Machthabern in Syrien derzeit weder einer unmittelbaren noch einer mittelbaren Gruppenverfolgung.
Entscheidungsdatum: 2025-11-11
Aktenzeichen: 17 K 44/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1111.17K44.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Alawiten unterliegen unter den neuen Machthabern in Syrien derzeit weder einer unmittelbaren noch einer mittelbaren Gruppenverfolgung.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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