Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-10-01, 16 K 894/23.A

16 K 894/23.AVerwaltungsgericht01.10.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 16 K 894/23.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-10-01

Aktenzeichen: 16 K 894/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1001.16K894.23A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Tenor

Die Ziffern 5 und 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. Januar 2023 werden aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger zu 1 und 2 tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu je 9/22 und die Beklagte zu 2/11.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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