Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-09-15, 24 L 3073/25

24 L 3073/25Verwaltungsgericht15.09.2025

Regest

Kein Abschiebungshindernis wegen im Verwaltungsverfahren nicht gewährter Akteneinsicht, jedenfalls wenn das Begehren auf Akteneinsicht im gerichtlichen Verfahren nicht weiterverfolgt wird.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 24 L 3073/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-09-15

Aktenzeichen: 24 L 3073/25

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0915.24L3073.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Kammer

Normen: § 123 VwGO, § 60a AufenthG

Leitsätze

Kein Abschiebungshindernis wegen im Verwaltungsverfahren nicht gewährter Akteneinsicht, jedenfalls wenn das Begehren auf Akteneinsicht im gerichtlichen Verfahren nicht weiterverfolgt wird.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 1.250,- € festgesetzt.

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