Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-09-11, 6 K 8114/25

6 K 8114/25Verwaltungsgericht11.09.2025

Regest

Für Klagen auf repressives Einschreiten gegen Dritte, insbesondere auf Erlass von Bußgeldbescheiden, sind die Amtsgerichte zuständig.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 K 8114/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-09-11

Aktenzeichen: 6 K 8114/25

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0911.6K8114.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 40 VwGO; § 68 OWiG; § 47 OWiG

Leitsätze

Für Klagen auf repressives Einschreiten gegen Dritte, insbesondere auf Erlass von Bußgeldbescheiden, sind die Amtsgerichte zuständig.

Tenor

Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist unzulässig. Das angerufene Verwaltungsgericht Düsseldorf ist unzuständig.

Das Verfahren wird an das Amtsgericht Düsseldorf verwiesen, das auch über die Kosten entscheidet.

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