Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-08-29, 9 L 2759/25.A

9 L 2759/25.AVerwaltungsgericht29.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 9 L 2759/25.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-29

Aktenzeichen: 9 L 2759/25.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0829.9L2759.25A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass die Antragsteller nicht aufgrund der Abschiebungsandrohung aus dem Bescheid der Antragsgegnerin vom 06.12.2021 (Az. 8575570-438) in den Irak abgeschoben werden dürfen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

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