Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-08-26, 22 K 1274/25.A

22 K 1274/25.AVerwaltungsgericht26.08.2025

Regest

Reagiert die Beklagte auf eine geänderte Sach- und Rechtslage (hier den Ablauf der Überstellungsfrist) sofort i.S.d. § 156 VwGO, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten den Klägern aufzuerlegen, wenn - wie hier - die Erfolgsaussichten der Klage bis dahin gering waren.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 K 1274/25.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-26

Aktenzeichen: 22 K 1274/25.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0826.22K1274.25A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Normen: VwGO § 161 Abs. 2; VwGO § 156

Leitsätze

Reagiert die Beklagte auf eine geänderte Sach- und Rechtslage (hier den Ablauf der Überstellungsfrist) sofort i.S.d. § 156 VwGO, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten den Klägern aufzuerlegen, wenn - wie hier - die Erfolgsaussichten der Klage bis dahin gering waren.

Tenor

    1. Das Verfahren wird eingestellt.
    1. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger.

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