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14 K 4415/25•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-08-26, 14 K 4415/25
14 K 4415/25Verwaltungsgericht26.08.2025
Unzuverlässigkeit des Halters wegen Vernachlässigung seiner Pflichten u.a. aufgrund einer psychischen Erkrankung
Entscheidungsdatum: 2025-08-26
Aktenzeichen: 14 K 4415/25
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0826.14K4415.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 12 LHundG NRW
Unzuverlässigkeit des Halters wegen Vernachlässigung seiner Pflichten u.a. aufgrund einer psychischen Erkrankung
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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