Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-08-18, 18 L 2760/25

18 L 2760/25Verwaltungsgericht18.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 2760/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-18

Aktenzeichen: 18 L 2760/25

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0818.18L2760.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der noch zu erhebenden Klage gegen die Verbotsverfügung des Antragsgegners vom 13. August 2025 wird wiederhergestellt.
    1. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
    1. Der Tenor soll den Beteiligten vorab telefonisch bekanntgegeben werden.

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