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12 K 4164/25.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-07-17, 12 K 4164/25.A
12 K 4164/25.AVerwaltungsgericht17.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-17
Aktenzeichen: 12 K 4164/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0717.12K4164.25A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7. April 2025 verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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