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8 K 3139/25•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-07-15, 8 K 3139/25
8 K 3139/25Verwaltungsgericht15.07.2025
Bei einer vor dem 1. Juli 2025 anhängig gemachten Klage auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist entsprechend der bisherigen Praxis in Anlehnung an den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit von 2013 der einfache Auffangstreitwert und nicht (in Anlehnung an den am 1. Juli 2025 bekanntgegebenen Streitwertkatalog von 2025) der eineinhalbfache Auffangstreitwert zugrunde zu legen.
Entscheidungsdatum: 2025-07-15
Aktenzeichen: 8 K 3139/25
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0715.8K3139.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 40 GKG; § 52 Abs. 1 GKG; § 52 Abs. 2 GKG
Bei einer vor dem 1. Juli 2025 anhängig gemachten Klage auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist entsprechend der bisherigen Praxis in Anlehnung an den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit von 2013 der einfache Auffangstreitwert und nicht (in Anlehnung an den am 1. Juli 2025 bekanntgegebenen Streitwertkatalog von 2025) der eineinhalbfache Auffangstreitwert zugrunde zu legen.
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