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26 K 7338/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-07-11, 26 K 7338/21
26 K 7338/21Verwaltungsgericht11.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-11
Aktenzeichen: 26 K 7338/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0711.26K7338.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die
Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu
vollstreckenden Betrages leistet.
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