Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-07-11, 26 K 7338/21

26 K 7338/21Verwaltungsgericht11.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 26 K 7338/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-11

Aktenzeichen: 26 K 7338/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0711.26K7338.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die

Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu

vollstreckenden Betrages leistet.

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