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16 K 3619/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-06-26, 16 K 3619/24
16 K 3619/24Verwaltungsgericht26.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-26
Aktenzeichen: 16 K 3619/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0626.16K3619.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Ziffer 3 des Bescheids der Bezirksregierung Y. vom 00. April 2024 wird insoweit aufgehoben, als eine Verzinsung des Rückzahlungsbetrags auch für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 2. Mai 2024 festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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