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18 K 8955/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-06-25, 18 K 8955/22
18 K 8955/22Verwaltungsgericht25.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-25
Aktenzeichen: 18 K 8955/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0625.18K8955.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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