projekte
5 K 5139/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-05-21, 5 K 5139/24
5 K 5139/24Verwaltungsgericht21.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-21
Aktenzeichen: 5 K 5139/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0521.5K5139.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27. Februar 2024 und des Widerspruchsbescheides vom 5. Juni 2024 verpflichtet, die für das Steuerobjekt mit der postalischen Bezeichnung „G.-straße N01“ in N. für das Jahr 2023 festgesetzte Grundsteuer in Höhe von 25 % zu erlassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.