Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-05-13, 6 K 4997/24

6 K 4997/24Verwaltungsgericht13.05.2025

Regest

Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, das eine Mietwagengenehmigung beantragt, kann nur in den Formen des § 2 PBZugV nachgewiesen werden. Fehlt ein Jahresabschluss, genügt eine Eigenkapitalbescheinigung nicht. Eine Vermögensübersicht ist zwingend (wie OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 17.06.2019 - 7 B 10747/19).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 K 4997/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-13

Aktenzeichen: 6 K 4997/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0513.6K4997.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 13 PBefG; § 2 PBZugV

Leitsätze

Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, das eine Mietwagengenehmigung beantragt, kann nur in den Formen des § 2 PBZugV nachgewiesen werden. Fehlt ein Jahresabschluss, genügt eine Eigenkapitalbescheinigung nicht. Eine Vermögensübersicht ist zwingend (wie OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 17.06.2019 - 7 B 10747/19).

Tenor

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Das Urteilt ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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