Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-05-12, 10 L 2920/24

10 L 2920/24Verwaltungsgericht12.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 10 L 2920/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-12

Aktenzeichen: 10 L 2920/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0512.10L2920.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Dienstposten/die Stelle der/des Referentin/en Einsatz (m/w/d) in der B. in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in W., bewertet nach der Entgeltgruppe (EG) 13 TVöD (Bund)/Besoldungsgruppe A 13 h BBesO, Ausschreibungs-Kenn-Nr. N01, mit dem Beigeladenen oder anderen Mitbewerbern/innen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt 80 v.H. und der Antragsteller 20 v.H. der Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 19.000,00 Euro festgesetzt.

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