Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-05-07, 18 M 135/24

18 M 135/24Verwaltungsgericht07.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 M 135/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-07

Aktenzeichen: 18 M 135/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0507.18M135.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Gegen den Vollstreckungsschuldner wird Ersatzzwangshaft von zwei Tagen angeordnet.

Zur Vollstreckung der Ersatzzwangshaft wird gegen den Vollstreckungsschuldner Haftbefehl erlassen.

Der Vollstreckungsschuldner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 250,- Euro festgesetzt.

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