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18 M 135/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-05-07, 18 M 135/24
18 M 135/24Verwaltungsgericht07.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-07
Aktenzeichen: 18 M 135/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0507.18M135.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Gegen den Vollstreckungsschuldner wird Ersatzzwangshaft von zwei Tagen angeordnet.
Zur Vollstreckung der Ersatzzwangshaft wird gegen den Vollstreckungsschuldner Haftbefehl erlassen.
Der Vollstreckungsschuldner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 250,- Euro festgesetzt.
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