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16 K 3838/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-04-30, 16 K 3838/24
16 K 3838/24Verwaltungsgericht30.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-30
Aktenzeichen: 16 K 3838/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0430.16K3838.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Ziffer 3 des Bescheids der Bezirksregierung W. vom 17. Mai 2025 wird insoweit aufgehoben, als eine Verzinsung des Rückzahlungsbetrags für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 20. Mai 2024 festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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