Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-04-03, 21 L 858/25

21 L 858/25Verwaltungsgericht03.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 21 L 858/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-03

Aktenzeichen: 21 L 858/25

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0403.21L858.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
    1. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
    1. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.