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14 K 10601/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-04-01, 14 K 10601/24
14 K 10601/24Verwaltungsgericht01.04.2025
§ 16 Wohnraumstärkungsgesetz NRW schafft eine Obliegenheit im Hinblick auf die Mitwirkung an der Sachaufklärung, da die Frage, wie eine Wohnung genutzt wird, vor allem die Sphäre der oder des Verfügungsberechtigten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner betrifft.
Entscheidungsdatum: 2025-04-01
Aktenzeichen: 14 K 10601/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0401.14K10601.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: §§ 16, 22 Wohnraumstärkungsgesetz NRW
§ 16 Wohnraumstärkungsgesetz NRW schafft eine Obliegenheit im Hinblick auf die Mitwirkung an der Sachaufklärung, da die Frage, wie eine Wohnung genutzt wird, vor allem die Sphäre der oder des Verfügungsberechtigten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner betrifft.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.
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