Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-03-26, 21 L 852/25

21 L 852/25Verwaltungsgericht26.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 21 L 852/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-26

Aktenzeichen: 21 L 852/25

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0326.21L852.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der am 16. Januar 2025 erhobenen Klage wird angeordnet, soweit der Bescheid vom 16. Dezember 2024 den Feststellungsbescheid vom 1. März 2023 i.V.m. mit dem Änderungsbescheid vom 27. Juni 2024 im Hinblick auf die Befugnis zur Erbringung und Abrechnung medizinisch-pflegerischer Leistungen, die nunmehr der Leistungsgruppe 21.3 Senologie zuzuordnen sind, ersetzt. Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.
    1. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 3/4, der Antragsgegner zu 1/4.
    1. Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

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