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1 K 1109/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-03-14, 1 K 1109/24
1 K 1109/24Verwaltungsgericht14.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-14
Aktenzeichen: 1 K 1109/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0314.1K1109.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass die dem Kläger in der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt M. am 13. November 2023 wegen eines Redebeitrages zu Tagesordnungspunkt 11.9 erteilten Ordnungsrufe rechtswidrig waren.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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