Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-02-13, 18 L 592/25

18 L 592/25Verwaltungsgericht13.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 592/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-13

Aktenzeichen: 18 L 592/25

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0213.18L592.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

    1. Im Wege der einstweiligen Anordnung wird festgestellt, dass es sich bei der durch die Antragstellerin angezeigten Wahlkampfkundgebung auf dem O.-Platz in K. am 15. Februar 2025 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr um eine dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG unterfallende Versammlung handelt, und wird dem Antragsgegner im Weiteren aufgegeben, unverzüglich nach Maßgabe seiner üblichen Verwaltungspraxis hinsichtlich der angezeigten Versammlung vorzugehen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

    1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
    1. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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