Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-01-23, 28 K 8688/22

28 K 8688/22Verwaltungsgericht23.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 K 8688/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-23

Aktenzeichen: 28 K 8688/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0123.28K8688.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Kammer

Normen: BauO NRW § 6 Abs 1 S 3 Nr 2

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der

außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den

Beigeladenen aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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