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17 K 7955/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-01-21, 17 K 7955/24
17 K 7955/24Verwaltungsgericht21.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-21
Aktenzeichen: 17 K 7955/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0121.17K7955.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu zwei Dritteln und der Beklagte zu einem Drittel.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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