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12 K 9196/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-01-20, 12 K 9196/23
12 K 9196/23Verwaltungsgericht20.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-20
Aktenzeichen: 12 K 9196/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0120.12K9196.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 00. November 0000 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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