Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-01-15, 24 L 3552/24

24 L 3552/24Verwaltungsgericht15.01.2025

Regest

Teilen islamistischer Inhalte in sozialen Netzwerken als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (hier: abgelehnt)straftatbedingte Ausweisungsgründe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 24 L 3552/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-15

Aktenzeichen: 24 L 3552/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0115.24L3552.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Kammer

Normen: §§ 54 Abs. 1 Nr. 1d), Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2a) AufenthG; § 56 AufenthG; § 11 Abs. 5a) Satz 1 AufenthG

Leitsätze

Teilen islamistischer Inhalte in sozialen Netzwerken als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (hier: abgelehnt)straftatbedingte Ausweisungsgründe

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 24 K 10271/24 gegen Ziffern 5. bis 9. der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 4. November 2024 sowie gegen Ziffer 4. wird angeordnet, soweit dort gemäß § 11 Abs. 5a AufenthG ein ausweisungsbedingtes Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet und auf 20 Jahre befristet wird.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

    1. Der Streitwert wird auf 10.000 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.