Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-01-14, 10 L 54/25.A

10 L 54/25.AVerwaltungsgericht14.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 10 L 54/25.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-14

Aktenzeichen: 10 L 54/25.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0114.10L54.25A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Ausländerbehörde des Kreises P. mitzuteilen, dass der Antragsteller auf der Grundlage der Abschiebungsandrohungen aus den Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 20. Februar 2017 vorläufig nicht abgeschoben werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.