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18 L 3762/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-12-20, 18 L 3762/24
18 L 3762/24Verwaltungsgericht20.12.2024
Eine Beschränkung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 VersG NRW in Form einer Vorabkontrolle sämtlicher Hilfsmittel verstößt jedenfalls gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot, wenn gegen einzelne Störer im Verlauf der Versammlung vorgegangen werden kann.
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: 18 L 3762/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1220.18L3762.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: VersG NRW 13 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1
Eine Beschränkung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 VersG NRW in Form einer Vorabkontrolle sämtlicher Hilfsmittel verstößt jedenfalls gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot, wenn gegen einzelne Störer im Verlauf der Versammlung vorgegangen werden kann.
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