Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-12-18, 22 K 8322/23.A

22 K 8322/23.AVerwaltungsgericht18.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 K 8322/23.A — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2024-12-18

Aktenzeichen: 22 K 8322/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1218.22K8322.23A.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. November 2023 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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