Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-11-26, 6 L 2440/24

6 L 2440/24Verwaltungsgericht26.11.2024

Regest

1. Die Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren im Sinne von § 2a Abs. 2 StVG ist auch bei (nachträglich eingetretener) Unzuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers zu widerrufen. Der in § 45 Abs. 7 Satz 3 FahrlG unterbliebene Verweis auf Abs. 2 Satz 3 stellt ein Redaktionsversehen dar. 2. Wer als Inhaber einer solchen Seminarerlaubnis Sitzungen eines Aufbauseminars erheblich verkürzt und den Teilnehmern dennoch Teilnahmebescheinigungen ausstellt, kann unzuverlässig im Sinne von § 45 Abs 7 Satz 4, Abs. 2 Satz 3 FahrlG sein.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 L 2440/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-26

Aktenzeichen: 6 L 2440/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1126.6L2440.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Leitsätze

  1. Die Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren im Sinne von § 2a Abs. 2 StVG ist auch bei (nachträglich eingetretener) Unzuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers zu widerrufen. Der in § 45 Abs. 7 Satz 3 FahrlG unterbliebene Verweis auf Abs. 2 Satz 3 stellt ein Redaktionsversehen dar.

  2. Wer als Inhaber einer solchen Seminarerlaubnis Sitzungen eines Aufbauseminars erheblich verkürzt und den Teilnehmern dennoch Teilnahmebescheinigungen ausstellt, kann unzuverlässig im Sinne von § 45 Abs 7 Satz 4, Abs. 2 Satz 3 FahrlG sein.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.536,15 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.