Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-11-22, 35 K 3875/22

35 K 3875/22Verwaltungsgericht22.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 35 K 3875/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-22

Aktenzeichen: 35 K 3875/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1122.35K3875.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Landesdisziplinarkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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