Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-11-18, 15 Nc 37/24

15 Nc 37/24Verwaltungsgericht18.11.2024

Regest

Außerhalb und innerhalb der festgesetzten Ausbildungskapazität stehen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die um die Aufnahme in das 1. Fachsemester oder das 3. Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin an der Antragsgegnerin zum Wintersemester 2024/2025 nachsuchen, keine unbesetzten Studienplätze zur gerichtlichen Vergabe zur Verfügung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 15 Nc 37/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-18

Aktenzeichen: 15 Nc 37/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1118.15NC37.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Leitsätze

Außerhalb und innerhalb der festgesetzten Ausbildungskapazität stehen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die um die Aufnahme in das 1. Fachsemester oder das 3. Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin an der Antragsgegnerin zum Wintersemester 2024/2025 nachsuchen, keine unbesetzten Studienplätze zur gerichtlichen Vergabe zur Verfügung

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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