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16 K 5688/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-11-06, 16 K 5688/23
16 K 5688/23Verwaltungsgericht06.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-06
Aktenzeichen: 16 K 5688/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1106.16K5688.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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