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23 K 7084/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-11-05, 23 K 7084/22
23 K 7084/22Verwaltungsgericht05.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-05
Aktenzeichen: 23 K 7084/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1105.23K7084.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Normen: § 10 Tierschutz-Hundeverordnung
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vorläufig vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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