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20 K 1661/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-10-28, 20 K 1661/24
20 K 1661/24Verwaltungsgericht28.10.2024
1. Maßgeblichkeit des sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV für die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit im verwaltungsgerichtlichen Beitragsstreit. 2. Beitragspflicht von Einnahmen aus einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit - Keine Anwendung des § 23c Abs. 2 SGB IV im verwaltungsgerichtlichen Beitragsstreit. 3. Keine Überschreitung der Beitragsautonomie eines Versorgungswerkes bei unterschiedloser Verbeitragung sämtlicher Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit.
Entscheidungsdatum: 2024-10-28
Aktenzeichen: 20 K 1661/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1028.20K1661.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Normen: § 23c Abs. 2 SGB IV; § 7a SGB IV; § 6a Abs. 5 HeilBerG NRW; Art. 3 Abs. 1 GG
Maßgeblichkeit des sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV für die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit im verwaltungsgerichtlichen Beitragsstreit.
Beitragspflicht von Einnahmen aus einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit - Keine Anwendung des § 23c Abs. 2 SGB IV im verwaltungsgerichtlichen Beitragsstreit.
Keine Überschreitung der Beitragsautonomie eines Versorgungswerkes bei unterschiedloser Verbeitragung sämtlicher Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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