Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-10-01, 18 L 2326/24

18 L 2326/24Verwaltungsgericht01.10.2024

Regest

Nichtversetzung in die Klasse 3 einer Grundschulehier: erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung trotz unterbliebener vorheriger Anhörung der Eltern

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 2326/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-01

Aktenzeichen: 18 L 2326/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1001.18L2326.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: SchulG NRW § 50; AO-GS § 7

Leitsätze

Nichtversetzung in die Klasse 3 einer Grundschulehier: erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung trotz unterbliebener vorheriger Anhörung der Eltern

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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