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28 K 8849/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-26, 28 K 8849/22
28 K 8849/22Verwaltungsgericht26.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-26
Aktenzeichen: 28 K 8849/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0926.28K8849.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtkosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Klägerin zu 50 % sowie der Beigeladene zu 1) zu 12,5 %, der Beigeladene zu 2) zu 2,5 %, die Beigeladenen zu 3), 14) und 15) als Gesamtschuldner zu 1 %, der Beigeladene zu 4) zu 0,5 %, der Beigeladene zu 5 zu 0,5 %, die Beigeladenen zu 6) und 25) als Gesamtschuldner zu 0,5 %, die Beigeladenen zu 7), 16) und 17) als Gesamtschuldner zu 7,5 %, die Beigeladenen zu 8), 18) und 19) als Gesamtschuldner zu 9,5 %, der Beigeladene zu 9) zu 1,5 %, die Beigeladenen zu 10), 20), 21), 22) und 23) als Gesamtschuldner zu 10 %, der Beigeladene zu 11) zu 1,5 %, der Beigeladene zu 12 zu 1 % und die Beigeladenen zu 13) und 24) als Gesamtschuldner zu 1,5 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist wegen de r Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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