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22 L 1895/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-18, 22 L 1895/24
22 L 1895/24Verwaltungsgericht18.09.2024
große Magazine unterliegen als verbotene Waffen auch im Anwendungsbereich des § 58 Abs. 17 WaffG den Aufbewahrungsanforderungen des § 36 Abs. 1 WaffG
Entscheidungsdatum: 2024-09-18
Aktenzeichen: 22 L 1895/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0918.22L1895.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Normen: § 45 Abs. 2 WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG § 36 Abs. 1 WaffG § 36 Abs. 5 WaffG § 13 Abs. 2 Nr. 5 b) AWaffV § 58 Abs. 17 WaffG Anlage 2 A
große Magazine unterliegen als verbotene Waffen auch im Anwendungsbereich des § 58 Abs. 17 WaffG den Aufbewahrungsanforderungen des § 36 Abs. 1 WaffG
Die aufschiebende Wirkung der Klage - 22 K 5459/24 - wird gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 00. Juni 2024 bzgl. der Ziffer 2. wiederhergestellt und bzgl. der Ziffer 4. angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller drei Viertel und der Antragsgegner ein Viertel.
Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.
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