Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-18, 16 K 2473/23

16 K 2473/23Verwaltungsgericht18.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 16 K 2473/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-18

Aktenzeichen: 16 K 2473/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0918.16K2473.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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