Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-12, 15 L 2262/24

15 L 2262/24Verwaltungsgericht12.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 15 L 2262/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-12

Aktenzeichen: 15 L 2262/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0912.15L2262.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Tenor

  • 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin für die Anfertigung jeder Aufsichtsarbeit im Rahmen des Erstversuchs ihrer zweiten juristischen Staatsprüfung jeweils eine Bearbeitungszeit zu gewähren, die die für die Bearbeitung der Klausuraufgaben gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsdauer um 60 Minuten überschreitet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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