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8 K 6398/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-09, 8 K 6398/23
8 K 6398/23Verwaltungsgericht09.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-09
Aktenzeichen: 8 K 6398/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0909.8K6398.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die kostend es Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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