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13 K 7573/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-09-02, 13 K 7573/23
13 K 7573/23Verwaltungsgericht02.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-02
Aktenzeichen: 13 K 7573/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0902.13K7573.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Der Bescheid der Generaldirektion U. vom 25. August 2023 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Generaldirektion U. vom 27. September 2023 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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