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28 K 5177/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-08-22, 28 K 5177/22
28 K 5177/22Verwaltungsgericht22.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-22
Aktenzeichen: 28 K 5177/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0822.28K5177.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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