Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-08-21, 4 L 2243/24.A

4 L 2243/24.AVerwaltungsgericht21.08.2024

Regest

Befristung der aufschiebenden Wirkung bis zum Ablauf des gesetzlichen Mutterschutzes wegen Schwangerschaft der Antragstellerin

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 4 L 2243/24.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-21

Aktenzeichen: 4 L 2243/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0821.4L2243.24A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: VwGO § 80 Abs. 5 Satz 5 , AsylG § 71 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, 3; AsylG § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 , AufenthG § 60 Abs. 5, 7 Satz 1; MuSchG § 3 Abs. 1, 2

Leitsätze

Befristung der aufschiebenden Wirkung bis zum Ablauf des gesetzlichen Mutterschutzes wegen Schwangerschaft der Antragstellerin

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage (4 K 6503/24.A) gegen Ziffer 1. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 1. August 2024 (Gz. 10198534-425) wird bis zum Ablauf des gesetzlichen Mutterschutzes (§ 3 Abs. 1 und 2 MuSchG) angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 3/4 und die Antragsgegnerin zu 1/4.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

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