Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-08-21, 14 L 2208/24.A

14 L 2208/24.AVerwaltungsgericht21.08.2024

Regest

Eine vermeintlich zu schwache Eingriffsintensität einzelner Umstände im Asylvorbringen kann nicht ohne Weiteres zu einer Belanglosigkeit des Vortrages für die Prüfung des Asylantrages führen (vgl.: VG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2024 - 7 L 1798/24.A - juris).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 L 2208/24.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-21

Aktenzeichen: 14 L 2208/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0821.14L2208.24A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG

Leitsätze

Eine vermeintlich zu schwache Eingriffsintensität einzelner Umstände im Asylvorbringen kann nicht ohne Weiteres zu einer Belanglosigkeit des Vortrages für die Prüfung des Asylantrages führen (vgl.: VG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2024 - 7 L 1798/24.A - juris).

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 6412/24.A gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 00. Juli 2024 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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